KEM-V 2009
Gliederung
3. Abschnitt: Rufnummernplan
§ 48e Entgeltbestimmung
Für Dienste im Bereich für öffentliche Kurzrufnummern mit Stern darf dem Teilnehmer kein Entgelt verrechnet werden.
§ 48e KEM-V 2009 · KEM-V 2009 · Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009
…§ 48e. Für Dienste im Bereich für öffentliche Kurzrufnummern mit Stern darf dem Teilnehmer kein Entgelt verrechnet werden.…
Rückverweise