§ 48a Verwendungszweck — KEM-V 2009
Eine öffentliche Kurzrufnummer mit Stern dient der vereinfachten Wahl von tariffreien Diensten mit einem Gesprächsvolumen von mindestens 500 Gesprächsminuten im Monat bei Sprachdiensten, betrachtet im Jahresdurchschnitt.
§ 48a KEM-V 2009 · KEM-V 2009 · Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009
§ 48a Verwendungszweck
…Öffentliche Kurzrufnummern mit Stern § 48a. Eine öffentliche Kurzrufnummer mit Stern dient der vereinfachten Wahl von tariffreien Diensten mit einem Gesprächsvolumen von mindestens 500 Gesprächsminuten im Monat bei Sprachdiensten, betrachtet im…
§ 48c Nummernzuteilung
…GmbH angezeigt wurden. (2) Antragsberechtigten ist eine öffentliche Kurzrufnummer mit Stern zuzuteilen, wenn 1. diese ein entsprechendes Konzept zur Erreichung des Gesprächsvolumens gemäß § 48a vorlegen, 2. diesen innerhalb der letzten sechs Monate das Nutzungsrecht an der beantragten öffentlichen Kurzrufnummer mit Stern nicht wegen Nichteinhaltung des Verwendungszweckes gemäß § …
§ 48d Verhaltensvorschriften
…geregelter Entgeltobergrenze 800 muss derselbe Dienst angeboten werden. (3) Für jede zugeteilte öffentliche Kurzrufnummer mit Stern ist vom Zuteilungsinhaber nachzuweisen, dass das in § 48a geforderte Gesprächsvolumen zu der zugeteilten öffentlichen Kurzrufnummer mit Stern gemeinsam mit der korrespondierenden Rufnummer aus dem Bereich 800 erreicht wird. Auf Verlangen ist der Zuteilungsinhaber…
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