§ 48 Entgeltbestimmung
In Kraft seit 07. Juli 2009
Up-to-date
§ 48 Entgeltbestimmung — KEM-V 2009
Für Dienste im Zugangskennzahlbereich 118 darf dem Teilnehmer maximal ein Entgelt von EUR 3,64 pro Minute oder EUR 10,00 pro Event verrechnet werden.
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