(1) Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonauskunftsdienste dient der Adressierung von Diensten gemäß Abs. 2.
(2) Ein Telefonauskunftsdienst ist ein Informationsdienst über Teilnehmerdaten. Dieser dient ausschließlich der Bekanntgabe von Rufnummern, Namen, Anschrift, E-Mail-Adressen und zusätzlichen Angaben von Teilnehmern. Zusätzliche Angaben sind akademischer Grad, Beruf, Branche, Art des Anschlusses, Mitbenutzer, Öffnungszeiten sowie sonstige statische, vom Teilnehmer gewünschte Daten.
Rückverweise
KEM-V 2009 · Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009
§ 43 Verwendungszweck
(1) Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonauskunftsdienste dient der Adressierung von Diensten gemäß Abs. 2. (2) Ein Telefonauskunftsdienst ist ein Informationsdienst über Teilnehmerdaten. Dieser dient ausschließlich der Bekanntgabe von Rufnummern, Namen, Anschrift, E-Mail-Adressen und zusätzli…
§ 46 Verhaltensvorschriften
…Kurzrufnummer für Telefonauskunftsdienste muss jedenfalls ohne Folgeziffern erreichbar sein. (2) Es dürfen nur Anfragen bearbeitet werden, die ausschließlich durch die Zuhilfenahme der unter § 43 Abs. 2 angeführten statischen Daten beantwortet werden können. (3) Unter einer von allenfalls zwei zugeteilten Rufnummern für einen Telefonauskunftsdienst müssen jedenfalls die Daten sämtlicher…
§ 127 Abschaltungen
…1 sowie 100 TKG 2003 für Teilnehmer im Ortsnetz Linz jeweils die Ortsnetzkennzahl 732 anzuführen. (4) Betreiber von Telefonauskunftsdiensten im Sinne des § 43 Abs. 2 haben bei der Erbringung des Auskunftsdienstes für Rufnummern im Ortsnetz Linz ausschließlich die Ortsnetzkennzahl 732 anzugeben. (5) Kommunikationsdienstebetreiber haben der RTR-GmbH…
§ 121 Entgeltinformation unmittelbar vor der Dienstenutzung
…überschritten werden, soweit und so lange dies für die Erbringung sonstiger gesetzlich vorgeschriebener Informationspflichten erforderlich ist. (4) Erfolgt im Zuge eines Telefonauskunftsdienstes gemäß § 43 oder ähnlicher Dienstleistungen eine Weitervermittlung, so ist der Nutzer vom Erbringer des Telefonauskunftsdienstes unmittelbar vor Inanspruchnahme einer solchen Weitervermittlung über das im Anschluss an die…