§ 39 Nummernstruktur
In Kraft seit 07. Juli 2009
Up-to-date
§ 39 Nummernstruktur — KEM-V 2009
Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonstörungsannahmestellen besteht aus der dreistelligen Zugangskennzahl 111 und einer ein- bis dreistelligen Betreiberkennzahl. Maximal zwei Folgeziffern sind hinter der Betreiberkennzahl zulässig.
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