§ 39 Nummernstruktur
In Kraft seit 07. Juli 2009
Up-to-date
Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonstörungsannahmestellen besteht aus der dreistelligen Zugangskennzahl 111 und einer ein- bis dreistelligen Betreiberkennzahl. Maximal zwei Folgeziffern sind hinter der Betreiberkennzahl zulässig.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden