Öffentliche Kurzrufnummern für besondere Dienste sind:
1. 130 Landeswarnzentralen,
2. 120 und 123 Pannendienste und
3. 148 4 Krankentransporte;
4. 145 5 Apothekendienste;
5. 145 0 Gesundheits-Erstkontakt.
Rückverweise
KEM-V 2009 · Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009
§ 23 Verwendungszweck
…werden, wenn für den betreffenden Dienst unabhängig von dieser Verordnung ein gesetzlicher Auftrag besteht und die Erbringung des Dienstes mit einer der in § 24 festgelegten Rufnummern nicht möglich ist, sowie die Kontaktaufnahme mittels Telefon ein wesentlicher Bestandteil des Dienstes ist. (4) Öffentliche Kurzrufnummern für besondere Dienste sind mit Ausnahme…
§ 128 Inkrafttreten
…1) Diese Verordnung tritt, sofern in den folgenden Absätzen nicht anders bestimmt wird, mit 7. Juli 2009 in Kraft. (2) § 3 Z 16 lit. i und j hinsichtlich Nachrichtendienste sowie § 121 Abs. 6 hinsichtlich eventtarifierter…
§ 26 Verhaltensvorschriften
…elektronisch abrufbar bereitgestellt werden und über Änderungen in geeigneter Weise informiert wird, 2. der besondere Dienst im gesamten Zuteilungsgebiet erreichbar ist, 3. der besondere Dienst 24 Stunden täglich erreichbar ist und so ausgestattet wird, dass für den Rufenden bei der Entgegennahme des Rufes keine nennenswerten Wartezeiten auftreten. (2) Nutzungsberechtigte einer öffentlichen…