§ 14 Verfahrensablauf
In Kraft seit 07. Juli 2009
Up-to-date
§ 14 Verfahrensablauf — KEM-V 2009
(1) Der Antrag auf Zuteilung von Rufnummern oder Teilen davon ist unter Verwendung der von der RTR-GmbH zur Verfügung gestellten Antragsformulare bei dieser einzubringen und hat die jeweils bereichsspezifisch festgelegten Unterlagen zu beinhalten.
(2) Antragsteller, die nicht Kommunikationsdienstebetreiber oder Kommunikationsnetzbetreiber im Sinne des § 15 TKG 2003 sind, haben einen aktuellen Firmenbuchauszug oder einen sonstigen entsprechenden Identitätsnachweis beizulegen. Natürliche Personen haben eine Kopie eines gültigen Lichtbildausweises beizulegen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden