§ 7b Allgemeine Vorschriften für Kraftfahrzeuge mit Antrieb durch Flüssiggas
In Kraft seit 14. Dezember 2005
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Kraftfahrzeuge mit Antrieb durch Flüssiggas, und deren spezielle Ausrüstung für den Antrieb durch Flüssiggas, müssen der ECE-Regelung Nr. 67 entsprechen.
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