§ 2c Rote reflektierende Warntafeln
In Kraft seit 15. November 1995
Up-to-date
Dreieckige Warntafeln aus rotem fluoreszierenden Material mit rotem reflektierenden Rand zur hinteren Kennzeichnung von bauartbedingt langsam fahrenden Fahrzeugen müssen der ECE-Regelung Nr. 69 entsprechen (Warntafel-Kategorie IV).
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