§ 12 Form und Inhalt des Internationalen Zertifikates
In Kraft seit 09. Mai 2020
Up-to-date
§ 12 Form und Inhalt des Internationalen Zertifikates — JachtVO
Form und Inhalt des Internationalen Zertifikates müssen dem Muster der Anlage 4 unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) entsprechen.