§ 4 Bestätigung durch ein Kredit- oder Finanzinstitut
In Kraft seit 04. Januar 2019
Up-to-date
Die persönliche Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises kann bei Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen ohne persönliche Kontakte ersetzt werden durch die elektronische Bestätigung der Identität des Teilnehmers durch ein Kredit- oder Finanzinstitut, das die Identität des Teilnehmers gemäß § 6 FM-GwG festgestellt hat.
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