§ 15 Maßnahmenkatalog für kontaminierte Waren und für radioaktive Altlasten
In Kraft seit 01. August 2020
Up-to-date
Der Maßnahmenkatalog gemäß § 106 Abs. 1 StrSchG 2020 hat die in Anlage 7 angeführten Schutz- und Sanierungsmaßnahmen zu enthalten.
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