Durch entsprechende Dienstanweisungen sind insbesondere festzulegen:
1. Verwaltungsbereiche und besonders geschützte Bereiche sowie die Verwaltung der jeweiligen Schlüssel und Codes in Absprache mit den über die jeweiligen Räume Verfügungsberechtigten,
2. Muster für den Nachweis der Sicherheitsbelehrung, die Registrierungsinformationen, die Empfangsbestätigung und das Vernichtungsprotokoll,
3. zusätzliche Angaben über den Empfänger, insbesondere die Bezeichnung des Klubs, der Fraktion oder der Parlamentsdirektion zur individuellen Kennzeichnung von Kopien gemäß § 4.
Rückverweise
InfoV · Informationsverordnung – InfoV
§ 4 Kennzeichnung
…solche Kennzeichnung im Einzelfall nicht möglich, werden nach Festlegung des zuständigen Registraturverantwortlichen andere geeignete Maßnahmen zur Kennzeichnung angewendet. (4) Aufgrund einer Dienstanweisung gemäß § 13 Z 3 können unbeschadet des § 21 Abs. 5 der Anlage 1 zum Geschäftsordnungsgesetz 1975 zusätzliche Angaben etwa über den Empfänger…
§ 2 Sicherheitsbelehrung
…Sicherheitsbelehrung soll sicherstellen, dass die vorgesehenen Sicherheitsstandards eingehalten werden, damit klassifizierte Informationen nicht an Personen gelangen, die über keine Berechtigung gemäß den §§ 13, 14 und 16 InfOG verfügen. (2) Personen, denen Zugang zu EU-Verschlusssachen gewährt wird, sind zudem über die Beachtung der EU-Vorschriften zu belehren. (3…