Anl. 5
In Kraft seit 29. November 2003
Up-to-date
Rückverweise
InfoSiV · Informationssicherheitsverordnung
§ 15 Vernichtung von klassifizierten Informationen
…Anwesenheit eines Zeugen zu erfolgen, der über eine Sicherheitsüberprüfung oder Verlässlichkeitsprüfung der entsprechenden Klassifizierungsstufe verfügen muss, und ist im Protokoll durch Unterschrift festzuhalten (Muster: Anlage 5 ). Die Vernichtung von Datenträgern hat nach den von der Informationssicherheitskommission genehmigten Verfahren zu erfolgen. (2) Der Leiter der aufbewahrenden Stelle einer Information hat festzulegen, wann…