Anl. 1
In Kraft seit 15. März 2012
Up-to-date
| Evidenzliste | |
| Dokumentenname | |
| Geschäftszahl (Fremdzahl) | |
| Ausfertigungsnummer | |
| Datum | |
| Seitenumfang | |
| Klassifizierungsstufe | |
| Urheber | |
| Eingang | ……………….. ………………… Datum Unterschrift |
| Eigene Geschäftszahl | |
| Übermittlung an | ……………….. ………………… Datum Unterschrift oder Beilage der Empfangsbestätigung |
| Vernichtung | ……………….. ………………… Datum Unterschrift |
Rückverweise
InfoSiV · Informationssicherheitsverordnung
§ 11 AdministrativeBehandlung
…1) Klassifizierte Geschäftsstücke der Klassifizierungsstufen VERTRAULICH, GEHEIM und STRENG GEHEIM sind in einem hiefür vorgesehenen Register (Muster: Anlage 1) zu verbuchen. Dabei ist jedes Geschäftsstück mit…
§ 12 Registrierung von klassifizierten Informationen
…1) Der Eingang und Ausgang jedes als VERTRAULICH oder höher klassifizierten Dokuments ist zu registrieren, wobei im Register neben den Angaben gemäß § 11 Abs…
§ 5 Zugang zu klassifizierten Informationen
…1) Der Zugang zu klassifizierten Informationen darf nur unter den Voraussetzungen des § 3 InfoSiG gewährt werden, wobei über die Personen, die tatsächlich Zugang zu…