BundesrechtVerordnungenIG-L–Messkonzeptverordnung 20121. Abschnitt Kontrolle der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte der Konzentration zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Reduzierung der Exposition§ 4

§ 4Anzahl der Messstellen und deren regionale Verteilung

In Kraft seit 09. April 2021
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