(1) Die Referenzmethoden für die Messung von SO 2 , CO, NO 2 , PM 10 , PM 2,5 , Pb in PM 10 und Benzol sowie As, Cd, Ni und Benzo(a)pyren werden in der Anlage 1 festgelegt.
(2) Für die Messung von SO 2 , CO, NO 2 , PM 10 , PM 2,5 , Pb in PM 10 und Benzol sowie As, Cd, Ni und Benzo(a)pyren in der PM 10 -Fraktion gelten die Datenqualitätsziele gemäß Anlage 4 .
Rückverweise
IG-L-MKV 2012 · IG-L–Messkonzeptverordnung 2012
§ 9
…Möglichkeit stündlich, mindestens jedoch zweimal täglich mit Datenfernübertragung an die Messzentrale zu übermitteln; alle anderen Messdaten sind in geeigneter Form in der Messzentrale zu archivieren. (3) Zur Gewährleistung der Verfügbarkeit der Messdaten (§ 3 Abs. 1) haben für jedes Untersuchungsgebiet Reservegeräte vorhanden zu sein. Im Hinblick auf die angestrebte…