§ 23 Qualitätssicherung der Messdaten
In Kraft seit 13. April 2012
Up-to-date
IG-L-MKV 2012
Gliederung
3. Abschnitt Hintergrundmessung und Bestimmung des Import-Export-Anteils
§ 23 Qualitätssicherung der Messdaten
Zur Qualitätssicherung der Messdaten sind die Datenqualitätsziele gemäß Anlage 4 heranzuziehen. Die Referenzmethoden für die Messung von Quecksilber, PAHs sowie der Deposition von As, Cd, Ni und PAHs werden in Anlage 1 festgelegt.
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