§ 23 Qualitätssicherung der Messdaten
In Kraft seit 13. April 2012
Up-to-date
Zur Qualitätssicherung der Messdaten sind die Datenqualitätsziele gemäß Anlage 4 heranzuziehen. Die Referenzmethoden für die Messung von Quecksilber, PAHs sowie der Deposition von As, Cd, Ni und PAHs werden in Anlage 1 festgelegt.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden