BundesrechtVerordnungenIdentitätsausweis-Verordnung

Identitätsausweis-Verordnung

IdentAV
In Kraft seit 01. Dezember 2000
Up-to-date

§ 1

Der Identitätsausweis ist als Karte auf Kunststoffbasis nach dem Muster der Anlage zu gestalten.

§ 2

Für die Herstellung des Dokumentes sind Verfahren zu wählen, wie sie in der Europäischen Union für die fälschungssichere Gestaltung von Dokumenten vorgesehen werden.

Anlage

Anl. 1