§ 12 Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen
In Kraft seit 15. Juni 2022
Up-to-date
Zum Hochschullehrgang für Elementarpädagogik sind Personen zuzulassen, die eines der folgenden fachlich in Frage kommenden Studien im Umfang von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung absolviert haben:
1. Lehramt Primarstufe oder Lehramt für Volksschulen,
2. Lehramt Primarstufe mit Schwerpunkt Inklusive Pädagogik oder Lehramt für Sonderschulen,
3. Pädagogik,
4. Erziehungswissenschaften oder
5. Bildungswissenschaften.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden