BundesrechtVerordnungenHochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014§ 53

§ 53Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte

In Kraft seit 28. März 2019
Up-to-date

(1) Eine Beantragung einer Wahlkarte gemäß § 52 (Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte) hat folgenden Mindestinhalt zu enthalten:

1. Familienname und Vorname,

2. Geburtsdatum,

3. Sozialversicherungsnummer oder Ersatzkennzeichen,

4. bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen,

5. Angabe der Art der Zustellung: entweder persönliche Abholung bei der Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft oder postalische Zustellung unter Angabe der Zustelladresse,

6. Identitätsnachweis,

7. E-Mail-Adresse.

(2) Die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft hat eine Wahlkarte auf Grund eines Antrages auf Ausstellung einer Wahlkarte nur dann auszustellen, wenn die übermittelten personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen gemäß Abs. 1 der Antragstellerin oder des Antragstellers vollständig und leserlich sind.

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