§ 53 Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte
§ 53 Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte — HSWO 2014
(1) Eine Beantragung einer Wahlkarte gemäß § 52 (Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte) hat folgenden Mindestinhalt zu enthalten:
1. Familienname und Vorname,
2. Geburtsdatum,
3. Sozialversicherungsnummer oder Ersatzkennzeichen,
4. bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen,
5. Angabe der Art der Zustellung: entweder persönliche Abholung bei der Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft oder postalische Zustellung unter Angabe der Zustelladresse,
6. Identitätsnachweis,
7. E-Mail-Adresse.
(2) Die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft hat eine Wahlkarte auf Grund eines Antrages auf Ausstellung einer Wahlkarte nur dann auszustellen, wenn die übermittelten personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen gemäß Abs. 1 der Antragstellerin oder des Antragstellers vollständig und leserlich sind.