BundesrechtVerordnungenHochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 20141. Abschnitt Begriffsbestimmungen sowie Einrichtung und Aufgaben der Wahlkommissionen§ 5

§ 5Aufgaben der Vorsitzenden der Wahlkommissionen und der Stellvertreterinnen und Stellvertreter

In Kraft seit 01. Oktober 2014
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