BundesrechtVerordnungenHochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 20141. Abschnitt Begriffsbestimmungen sowie Einrichtung und Aufgaben der Wahlkommissionen§ 3

§ 3Mitglieder der Wahlkommissionen und Beobachterinnen und Beobachter

In Kraft seit 10. März 2021
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