BundesrechtVerordnungenHochschülerinnen- und Hochschülerschaftswirtschaftsverordnung Anl. 3

Anl. 3

In Kraft seit 26. Juni 2025
Up-to-date
GEBARUNGSERFOLGSRECHNUNG JAHRESVORANSCHLAG IN DER GLIEDERUNG DER ERFOLGSRECHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES FÜR DIE HOCHSCHÜLERINNEN- UND HOCHSCHÜLERSCHAFT INSGESAMT
I. Erträge im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeit
1. Studierendenbeiträge
2. Beiträge gem. §§ 7 Abs. 2, 14 Abs. 3 oder 25 Abs. 3 HSG 2014
3. Erträge aus Stiftungen, Spenden und Zuwendungen
4. Erträge aus Inseraten und Werbung
5. Sonstige Erträge
SUMME I
II. Aufwendungen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeit
1. Personalaufwand
a. Gehälter
b. Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche MV-Kassen
c. Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
d. Sonstige Sozialaufwendungen
2. Funktionsgebühren
3. Werkverträge und Honorare
4. Sachaufwendungen
5. Abschreibungen
SUMME II
III. Ergebnis der unmittelbaren Vertretungstätigkeit (= I. abzüglich II.)
IV. Erträge aus Veranstaltungen
V. Aufwendungen aus Veranstaltungen
VI. Ergebnis aus Veranstaltungen (IV. abzüglich V.)
VII. Erträge aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/ Beteiligungen
VIII. Aufwendungen aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/ Beteiligungen
IX. Ergebnis aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/ Beteiligungen (VII. abzüglich VIII.)
X. Finanzerträge
XI. Finanzaufwendungen
XII. Finanzergebnis (X. abzüglich XI.)
XIII. Steuern und Abgaben
XIV. Ergebnis der laufenden Gebarung (Summe aus III., VI., IX., XII. abzüglich XIII.)
XV. abzüglich Zuweisung zu Rücklagen
XVI. zuzüglich Auflösung von Rücklagen
XVII. Gebarungsüberschuss/-fehlbetrag
zusätzliche Informationen
Eigenkapital per TT.MM.JJJJ
Studienvertretungen gem. § 17 Abs. 2 HSG insgesamt zur Verfügung gestellte Geldmittel (mindestens 30 % der Studierendenbeiträge in Zeile I.1)
Jahresvoranschlag beschlossen am TT.MM.JJJJ (Bei einer Änderung eines beschlossenen Jahresvoranschlags zusätzlich: ersetzt die bisher gültige Version des Jahresvoranschlages beschlossen am TT.MM.JJJJ)

Rückverweise