Anl. 3
In Kraft seit 26. Juni 2025
Up-to-date
| GEBARUNGSERFOLGSRECHNUNG JAHRESVORANSCHLAG IN DER GLIEDERUNG DER ERFOLGSRECHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES FÜR DIE HOCHSCHÜLERINNEN- UND HOCHSCHÜLERSCHAFT INSGESAMT | |
| I. Erträge im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeit | |
| 1. Studierendenbeiträge | |
| 2. Beiträge gem. §§ 7 Abs. 2, 14 Abs. 3 oder 25 Abs. 3 HSG 2014 | |
| 3. Erträge aus Stiftungen, Spenden und Zuwendungen | |
| 4. Erträge aus Inseraten und Werbung | |
| 5. Sonstige Erträge | |
| SUMME I |
| II. Aufwendungen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeit |
| 1. Personalaufwand |
| a. Gehälter |
| b. Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche MV-Kassen |
| c. Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge |
| d. Sonstige Sozialaufwendungen |
| 2. Funktionsgebühren |
| 3. Werkverträge und Honorare |
| 4. Sachaufwendungen |
| 5. Abschreibungen |
| SUMME II |
| III. Ergebnis der unmittelbaren Vertretungstätigkeit (= I. abzüglich II.) |
| IV. Erträge aus Veranstaltungen |
| V. Aufwendungen aus Veranstaltungen |
| VI. Ergebnis aus Veranstaltungen (IV. abzüglich V.) |
| VII. Erträge aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/ Beteiligungen |
| VIII. Aufwendungen aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/ Beteiligungen |
| IX. Ergebnis aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/ Beteiligungen (VII. abzüglich VIII.) |
| X. Finanzerträge |
| XI. Finanzaufwendungen |
| XII. Finanzergebnis (X. abzüglich XI.) |
| XIII. Steuern und Abgaben |
| XIV. Ergebnis der laufenden Gebarung (Summe aus III., VI., IX., XII. abzüglich XIII.) |
| XV. abzüglich Zuweisung zu Rücklagen |
| XVI. zuzüglich Auflösung von Rücklagen |
| XVII. Gebarungsüberschuss/-fehlbetrag |
| zusätzliche Informationen |
| Eigenkapital per TT.MM.JJJJ |
| Studienvertretungen gem. § 17 Abs. 2 HSG insgesamt zur Verfügung gestellte Geldmittel (mindestens 30 % der Studierendenbeiträge in Zeile I.1) |
| Jahresvoranschlag beschlossen am TT.MM.JJJJ (Bei einer Änderung eines beschlossenen Jahresvoranschlags zusätzlich: ersetzt die bisher gültige Version des Jahresvoranschlages beschlossen am TT.MM.JJJJ) |
HS-WV · Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswirtschaftsverordnung
§ 13 Ausgestaltung des Jahresvoranschlages
…Gebarung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft insgesamt gibt (§ 40 Abs. 1 HSG 2014). Die Mindestinhalte sowie Vorgaben zur Gliederung sind der Anlage 3 zu entnehmen. (3) Es wird empfohlen, im Rahmen der Erstellung des Jahresvoranschlages neben der Gebarungserfolgsrechnung auch eine Planbilanz sowie eine einfache Plangeldflussrechnung zur Planung der…
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