§ 9 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
In Kraft seit 01. Juli 2017
Up-to-date
Die Verordnung tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft und ist bezüglich der Beiträge zum Verwaltungsaufwand erstmals für die Erstellung des Jahresvoranschlages für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 anzuwenden.
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