§ 5 Abschlussbefugnis
In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date
Dienstverträge und Änderungen von Dienstverträgen sind von der oder dem Vorsitzenden gemeinsam mit der Wirtschaftsreferentin oder dem Wirtschaftsreferenten der jeweiligen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft abzuschließen.
Rückverweise
HS-DVV · Hochschülerinnen- und Hochschülerschafts-Dienstvertragsverordnung
§ 4 Veröffentlichung von Stellenausschreibungen
…Stunde, Woche oder Monat), ohne anteilige Sonderzahlungen, zu enthalten. (3) Diese öffentliche Ausschreibungspflicht gilt auch für Stellen mit geringfügiger Beschäftigung im Sinne des § 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG, BGBI. Nr. 189/1955. (4) Die Dienstgeberin hat jede Ausschreibung nachvollziehbar zu dokumentieren. Insbesondere sind die auf die ausgeschriebene…