§ 5 Maßnahmen in der Sperrzone – Verbringungen von lebenden Tieren und deren Erzeugnissen
In Kraft seit 22. Oktober 2024
Up-to-date
Transportmittel für Verbringungen gehaltener Tiere gelisteter Arten und Erzeugnisse davon aus einer, in eine oder innerhalb einer Sperrzone bzw. durch eine Sperrzone hindurch müssen den Anforderungen des Art. 24 der delegierten Verordnung (EU) 2020/687 entsprechen.
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