§ 2 Sprachliche Gleichbehandlung
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
HLBV 2013
Gliederung
1. Hauptstück Allgemeines
§ 2 Sprachliche Gleichbehandlung
Rückverweise
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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