§ 16 Außerkrafttreten
In Kraft seit 20. Oktober 2007
Up-to-date
Heb-EWRV 2008
Gliederung
4. Abschnitt In- und Außerkrafttreten
§ 16 Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen betreffend die Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise von Hebammen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Hebammen-EWR-Verordnung 2002 – Heb-EWRV 2002), BGBl. II Nr. 382/2002, außer Kraft.
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