§ 14c 3a. Abschnitt
In Kraft seit 20. Januar 2024
Up-to-date
Heb-EWRV 2008
Gliederung
3. Abschnitt Allgemeines Anerkennungssystem
§ 14c 3a. Abschnitt
Die §§ 3, 4 und 10a sowie der 3. Abschnitt gelten auch für im Vereinigten Königreich Großbritanniens und Nordirlands vor dem 1. Jänner 2021 ausgestellte Ausbildungsnachweise.
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