(1) Der Hochschullehrgang für Inklusive Elementarpädagogik bietet aufbauend auf einer einschlägigen Ausbildung zur Elementarpädagogin bzw. zum Elementarpädagogen eine professions-, wissenschafts- und praxisorientierte Qualifizierung zur Inklusiven Elementarpädagogin bzw. zum Inklusiven Elementarpädagogen kombiniert mit einer Berufsberechtigung an. Er befähigt die Absolventinnen und Absolventen, Kinder mit Unterstützungsbedarf im inklusiven Setting an elementaren Bildungseinrichtungen in ihren individuellen Lern- und Entwicklungsprozessen zu begleiten, die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten zu pflegen und in multiprofessionellen Teams zusammenzuarbeiten. Er hat 90 ECTS-Anrechnungspunkte zu umfassen.
(2) Im Rahmen des Hochschullehrganges für Inklusive Elementarpädagogik sind folgenden, vom Umfang gemäß § 2 Z 1 abweichenden Modulen Lehrveranstaltungen zuzuordnen:
| Module | ECTS-Anrechnungspunkte |
| Biographische und professionelle Reflexion | 4 |
| Grundlagen Inklusiver Pädagogik | 4 |
| Entwicklungsbegleitung im Bereich der Motorik | 4 |
| Entwicklungsbegleitung im Bereich der basalen Wahrnehmung und sensorischen Integration | 4 |
| Pädagogisch-Praktische Studien 1 – Fokus: Beobachtung | 7 |
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