§ 6 Begrenzung der Emissionen
In Kraft seit 01. Januar 2006
Up-to-date
Werden Behälter mit halogenierten organischen Lösungsmitteln befüllt oder entleert, so ist eine Gaspendelleitung zu verwenden oder ist das aus dem Behälter verdrängte lösungsmittelhältige Abgas über eine Abgasreinigungsanlage zu führen; dies gilt auch für die Befüllung oder Entleerung von Behältern, die in HKW-Anlagen eingebaut sind.
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