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Vollzug von Strafen und der Untersuchungshaft durch elektronisch überwachten Hausarrest
§ 7
HausarrestV
§ 7 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. September 2010
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§ 7 Inkrafttreten — HausarrestV
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(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2010 in Kraft.
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