Anl. 3
In Kraft seit 10. Dezember 2021
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Anhänge
image001.jpgJPGRückverweise
GWB · Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer
§ 12 Weiterbildung
…Die praktische Ausbildung kann durch den Einsatz von Simulatoren ergänzt werden. Wechselt der Lenker zu einer anderen Ausbildungsstätte, so ist die bereits erfolgte Weiterbildung anzurechnen. (3) Die Dauer der Weiterbildung hat 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren zu betragen, die in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erteilt werden, die…