BundesrechtVerordnungenGewebevigilanzverordnung§ 7

§ 7Form der Meldungen

In Kraft seit 14. Juni 2008
Up-to-date

Meldungen gemäß dieser Verordnung haben mittels Formularen zu erfolgen, die auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen veröffentlicht sind.

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