§ 1 Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich — GVVO
§ 1 Geltungsbereich — GVVO
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 190/2008
Inkrafttretungsdatum
14. Juni 2008
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40099003
Zuletzt nach Updates gesucht am
Diese Verordnung findet Anwendung auf die Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei der Gewinnung von menschlichen Zellen oder Geweben, die Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei der Verwendung dieser Produkte und die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle im Zusammenhang mit der Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung oder Verteilung und bei der Verwendung von menschlichen Zellen oder Geweben zur Anwendung beim Menschen.