GuK-SV 2026
(Anm.: Abs. 1 bis 3 treten mit 1.9.2027 in Kraft)
(4) Im Rahmen der praktischen Ausbildung dürfen höchstens drei Auszubildende von einer ausbildenden Person gleichzeitig angeleitet werden (Ausbildungsschlüssel 1:3).
(5) Spezialisierungen haben unter der Leitung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu stehen, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen.
§ 6 GuK-SV 2026 · GuK-SV 2026 · Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialisierungsverordnung 2026
§ 6 Mindestanforderungen – Lehr- und Fachpersonal, Praxisanleitung, Leitung
…§ 6. (Anm.: Abs. 1 bis 3 treten mit 1.9.2027 in Kraft) (4) Im Rahmen der praktischen Ausbildung dürfen höchstens drei Auszubildende von einer ausbildenden Person…
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