GuK-SV 2026
1. auf Basis von Fachwissen in der Mikrobiologie und Epidemiologie hygienerelevante, settingspezifische Risiken und Gefahren systematisch identifizieren, kategorisieren und bewerten sowie Maßnahmen zur Prävention von gesundheitssystemassoziierten Infektionen und deren Bekämpfung bzw. zur Überwachung planen, initiieren bzw. umsetzen und evaluieren;
2. ein Hygienemanagementkonzept risikobasiert unter Berücksichtigung settingspezifischer Besonderheiten für die gesamte Institution ausarbeiten, aktualisieren und verwalten sowie hygienerelevante Dokumente in einem Hygieneplan abbilden;
3. Hygienestatuserhebungen strukturiert durchführen und zur Optimierung hygienerelevanter Abläufe und Aufgaben sowie zur Überwachung der Einhaltung von Hygienerichtlinien beitragen;
4. Surveillance-Tätigkeiten zur Überwachung von gesundheitssystemassoziierten Infektionen systematisch durchführen, Empfehlungen für Präventionsziele und Steuerungsmaßnahmen ausarbeiten und die Umsetzung einleiten;
5. bei der systematischen Erkennung und Aufklärung sowie bei der Bewältigung von Infektionsausbrüchen im Rahmen eines interprofessionellen Teams (z. B. Hygieneteam in Krankenanstalten) agieren und die aus den Untersuchungen von Ausbrüchen gewonnenen Erkenntnisse für Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung einsetzen;
6. settingspezifische hygienerelevante Anforderungen erheben, evaluieren und risikobasiert Maßnahmen ableiten;
7. Fachwissen des Medizinproduktekreislaufs anwenden, diesen überwachen und Steuerungsmaßnahmen ableiten;
8. auf Grundlage epidemiologischen, mikrobiologischen und immunologischen Fachwissens epidemisch oder pandemisch auftretende gesundheitssystemassoziierte Infektionen und hygienerelevante Problembereiche wie auch verdächtige mikrobiologische Befunde rasch erkennen sowie adäquate Maßnahmen ableiten und kommunizieren;
9. Proben für hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen entnehmen, gezielte mikrobiologische Umgebungsuntersuchungen im Anlassfall initiieren und Befunde kommunizieren;
10. analytische Untersuchungen eines Infektionsgeschehens durchführen, zur Aufklärung von Transmissionsketten beitragen, angemessene Ziele und Maßnahmen ableiten und zielgruppengerecht kommunizieren;
11. bei akutem Ausbruchsgeschehen, auch bei multiresistenten Erregern, Häufungen von relevanten Erregern und/oder sonstigen infektiösen bzw. anzeigepflichtigen Erkrankungen frühzeitig die weitere Vorgehensweise festlegen, umsetzen und dokumentieren sowie Personal vor Ort, Patientinnen und Patienten und ihr Familien-/Bezugssystem bei Bedarf betreuen und beraten;
12. daran mitwirken, neue hygienische Abläufe bei unvorhergesehenen Infektionssituationen, wie einer Pandemie oder bei Struktur- oder Organisationsänderungen, im Sinne des Change Management im interprofessionellen Team zu implementieren und überwachen;
13. im Rahmen der behördlichen Überwachung die Effizienz des Ausbruchsmanagements im Sinne des öffentlichen Gesundheitsschutzes beurteilen und Maßnahmen ableiten;
14. im Vorfeld von Neu-, Zu- oder Umbauten geplante Arbeitsabläufe sowie räumlich-strukturelle Gegebenheiten im Zusammenhang mit Infektionsprävention und -überwachung beurteilen und in diesem Bereich an der Entwicklung von Lösungen mitwirken;
15. bei allen Planungen für Neu-, Zu- und Umbauten, bei der Ausschreibung und Beschaffung von Produkten, durch die eine Infektionsgefahr entstehen kann, sowie bei der Aufbereitung von Geräten fachlich beraten und begründete Empfehlungen abgeben;
16. im Rahmen baulicher Maßnahmen Abweichungen erkennen, auf Relevanz bewerten, entsprechende Hygienemaßnahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes einfordern und eine entsprechende Stellungnahme verfassen, an die Behörde übermitteln und die behördlich verfügten Hygieneauflagen während der Bautätigkeit überwachen;
17. für die Auswahl und Beschaffung von Desinfektionsmitteln sowie für die Aufbereitung von Geräten Entscheidungsgrundlagen vorbereiten und bei der Beschaffung unterstützen;
18. an Stellungnahmen zu sanitätsbehördlichen Verfahren im Rahmen von Neu-, Zu- und Umbauten mitwirken bzw. diese erstellen;
19. die technische Seite der Medizinprodukteaufbereitung und die Validierung von Aufbereitungsverfahren prüfen und bewerten;
20. an der Erstellung von Notfall- und Katastrophenplänen mitwirken;
21. Hygienestatuserhebungen unter Anwendung der Methoden des Qualitätsmanagements vorbereiten, durchführen, koordinieren, Maßnahmen empfehlen und evaluieren;
22. Anforderungen und Auflagen, die sich aus Hygienevisiten, Begehungen, sanitären Einschauen oder sanitätsbehördlichen Bewilligungsverfahren ergeben, beurteilen und aus den Ergebnissen abgeleitete Maßnahmen den Verantwortlichen kommunizieren;
23. bei Audits, Akkreditierungs- und Zertifizierungsprozessen sowie bei sanitären Einschauen im Rahmen des Qualitätsmanagements mitwirken, evaluierte Ergebnisse und abgeleitete Maßnahmen den Verantwortlichen kommunizieren und im jeweiligen Handlungsfeld die Implementierung empfehlen;
24. zur keimarmen oder sterilen Aufbereitung von Medizinprodukten unter Berücksichtigung der Herstellerangaben zu geeigneten validierten Verfahren dahingehend beraten, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von betreuten Personen, Anwenderinnen und Anwendern oder Dritten nicht gefährdet werden.
1. den Wissensstand und den Informationsbedarf unterschiedlicher Zielgruppen bezüglich hygienerelevanter Themen und Fragestellungen durch Anwendung geeigneter Methoden erheben, bewerten und evaluieren;
2. unterschiedliche Zielgruppen, unter Anwendung angemessener Kommunikationsmethoden und -techniken, informieren und beraten, schulen und anleiten und die Ergebnisse evaluieren;
3. hygienerelevante Inhalte, Themen und Informationen didaktisch angemessen und verständlich aufbereiten, zielgruppengerecht präsentieren sowie den Zielgruppen zur Verfügung stellen;
4. Schulungs- und Informationsinfrastruktur gestalten und steuern sowie bei der Erstellung bereichsspezifischer Vorgaben insbesondere mit hygienerelevanten Inhalten fachlich beraten und unterstützen.
1. systematisch und strukturiert aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse recherchieren, kritisch bewerten und ebenso wie Inhalte nationaler und internationaler Richtlinien und Empfehlungen von für den Spezialbereich relevanten Fachgesellschaften für die Anwendung im jeweiligen Handlungsfeld aufbereiten;
2. im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung die Methodik einschlägiger Studien verstehen sowie die Ergebnisse interpretieren und anwenden;
3. sich systematisch mit Fragestellungen des eigenen Handlungsfelds auseinandersetzen, im interprofessionellen Team Strategien für Fragestellungen aus der Praxis entwickeln und Änderungsprozesse initiieren;
4. hygienespezifische Forschungsprojekte initiieren und unter Berücksichtigung forschungsethischer Aspekte bei der Entwicklung von Forschungsdesigns mitwirken;
5. Vorgabendokumente erstellen, evaluieren und im jeweiligen Handlungsfeld zur nachhaltigen Implementierung zur Verfügung stellen sowie die Umsetzung sicherstellen;
6. Forschungsprojekte und Forschungsergebnisse auf nationaler und internationaler Ebene präsentieren und gegebenenfalls veröffentlichen;
7. im Rahmen der Surveillance ein adäquates Früherkennungs- und Überwachungsprogramm auswählen und den Verantwortlichen empfehlen, dieses durch das interprofessionelle Team zu implementieren, zu steuern und zu evaluieren;
8. geeignete epidemiologische und statistische Methoden bei der Datenerhebung und Datenverarbeitung anwenden und Ergebnisse aus der Analyse interpretieren, auf Organisationsebene Steuerungsmaßnahmen empfehlen und bei der Umsetzung dieser mitwirken;
9. an der Erstellung strukturierter (Abschluss-)Berichte über Überwachungsdaten mitwirken.
1. die eigene Praxis und Rolle kontinuierlich kritisch reflektieren und verbessern und an der Weiterentwicklung des eigenen Berufsfelds mitwirken;
2. die eigene Vorbildwirkung erkennen und sind in der Lage, die fachliche Mentorinnen- und Mentorenrolle im interprofessionellen Team für den Fachbereich zu übernehmen;
3. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, zur Stärkung der Resilienz, zur Psychohygiene und Stressbewältigung im Rahmen der beruflichen Arbeit umsetzen;
4. die Integration von klinischen Risikomanagementmethoden und -konzepten initiieren und infektionspräventive Maßnahmen ableiten und empfehlen;
5. unter Berücksichtigung betrieblicher und organisatorischer Kontextbedingungen ökonomische und ökologische Aspekte in alle hygienerelevanten Aufgaben integrieren;
6. geeignete Informations- und Kommunikationstechnologien zu Kommunikationszwecken sowie zur Dokumentation, Aufbewahrung und Weitergabe von Daten datenschutzkonform anwenden;
7. Methoden des Projektmanagements zur Qualitätssicherung einsetzen und in diesem Rahmen Projekte initiieren und umsetzen oder fachlich begleiten.
1. auf Basis anerkannter Prinzipien zur interprofessionellen Zusammenarbeit patientinnen- und patientenzentriert im interprofessionellen Team zusammenarbeiten, die Zuständigkeit und Grenzen der jeweiligen Gesundheits- und (Sozial)Berufe erkennen und einhalten sowie sich verantwortungsvoll in das Team einbringen;
2. für Hygienevisiten, Begehungen, sanitäre Einschauen oder sanitätsbehördliche Bewilligungsverfahren institutionsspezifische Unterlagen vorbereiten, diese präsentieren und als Anlaufstelle agieren;
3. Verantwortungsträgern und Angehörigen von Gesundheitsberufen über aktuelle epidemiologische Entwicklungen, Ergebnisse der Infektionsüberwachung und präventive Maßnahmen verständlich und angemessen Bericht erstatten, sie informieren und dazu beraten;
4. das Erfordernis eines Nahtstellenmanagements mit internen und externen Stakeholdern erkennen und daraus resultierende Maßnahmen ableiten;
5. sich fachlich je nach Risikoprofil mit externen und internen Stakeholdern abstimmen, die eigene fachliche Sichtweise einbringen und nachhaltig vertreten;
6. in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Rahmen eines interprofessionellen Teams (z. B. Hygieneteam in Krankenanstalten) zielgruppen- und situationsgerecht unter Anwendung angemessener Kommunikationsmethoden und -techniken infektionsspezifische Inhalte nachhaltig transportieren und verankern und erforderlichenfalls weitere fachliche Expertise einholen;
7. sich mit dem Personal und den Verantwortlichen hygienerelevanter technischer oder betriebsorganisatorischer Abteilungen bzw. Organisationen abstimmen und beraten;
8. Erreger- und Resistenzstatistiken im Rahmen von interdisziplinären Strategien (z. B. Antimicrobial Stewardship) erstellen, beurteilen und an der Konzeptentwicklung zur wirksamen Eindämmung von Erregerselektion und Resistenzentwicklung mitwirken;
9. sich mit den Verantwortungsträgern von hygienerelevanten technischen oder betriebsorganisatorischen Abteilungen bzw. Organisationen/Firmen des jeweiligen Settings zur Infektionsprävention und zur Sicherstellung der Durchführung sämtlicher Anforderungen an die technische Hygiene abstimmen und beraten;
10. interprofessionelle Entscheidungsfindungsprozesse im Versorgungsprozess initiieren und die Mitglieder des interprofessionellen Teams dabei koordinieren;
11. intra- oder interprofessionelle Konfliktsituationen erkennen und analysieren sowie angemessene Strategien zu ihrer Bearbeitung auswählen und anwenden sowie den Diskurs konstruktiv und moderierend begleiten;
12. Führungs- und Moderationstechniken für die Leitung, Steuerung und Moderation von Gruppenprozessen und Teams anwenden;
13. Infektionsrisiken und -gefährdungen im Sinne des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes erkennen und bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen mitwirken;
14. bei der Öffentlichkeitsarbeit für den Fachbereich mitwirken.
1. auf Grundlage ethischer Prinzipien wie Würde, Autonomie und Verantwortung sowie des fachspezifischen rechtlichen Rahmens handeln;
2. hygienerelevante rechtliche Problembereiche erkennen, interpretieren und adäquat reagieren;
3. kulturelle Diversität erkennen und bei interkulturellen Differenzen eine lösungsorientierte Haltung und eine Vermittlerrolle einnehmen;
4. fachlich-ethische Expertise und Haltung in den interprofessionellen ethischen Entscheidungsfindungsprozess einbringen;
5. bei der Umsetzung infektionspräventiver Maßnahmen in allen Settings Betroffenenrechte berücksichtigen und vertreten;
6. den Status von vulnerablen Gruppen, die im Spezialbereich einen besonderen Bedarf bzw. individuelle Bedürfnisse aufweisen, auf Basis von relevantem nationalem und internationalem Recht reflektieren;
7. bei Absonderungsmaßnahmen bzw. Kontakt- und Verkehrsbeschränkungen daran mitwirken, dass die gelindeste und wirksamste Maßnahme ausgewählt wird und die soziale Teilhabe durch Maßnahmen ohne direkten Personenkontakt gewährleistet ist.
Anl. 8 GuK-SV 2026 · GuK-SV 2026 · Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialisierungsverordnung 2026
Anl. 8
…Anlage 8 QUALIFIKATIONSPROFIL INFEKTIONSPRÄVENTION UND HYGIENE I. Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Gesundheitssystem-assoziierten Infektionen sowie Sicherstellung der Hygiene Die Absolventinnen und Absolventen können… 1. auf…
§ 3 Qualifikationsprofile – Höherqualifizierung
…Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege 3. Intensivpflege 4. Kinderintensivpflege 5. Anästhesiepflege 6. Pflege bei Nierenersatztherapie (4) Das Qualifikationsprofil für die Spezialisierung Infektionsprävention und Hygiene ( Anlage 8 ) hat Kompetenzen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von gesundheitssystem-assoziierten Infektionen sowie Sicherstellung der Hygiene und einen erweiterten pflegerischen Teil zu umfassen. (5) Die Qualifikationsprofile…
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