GuK-SV 2026
1. Beratung und Anleitung:
1. Betroffene sowie deren Familien-/Bezugssystem über deren Rechte und Pflichten im Rahmen der pflegerischen Tätigkeit informieren und beraten;
2. zur Gesundheitsförderung und Prävention setting- und zielgruppenspezifisch wahrnehmungs-, körperbezogene bzw. verhaltensorientierte Konzepte und Methoden anwenden;
3. das pflegerische Handeln partizipativ auf Grundlage des Fachwissens hinsichtlich der Stadien der menschlichen Entwicklung und der physiologischen bzw. biologischen Entwicklungskrisen ausrichten;
4. durch alters- und entwicklungsentsprechende, nonverbale und verbale sowie angepasste Verhaltensweisen und Kommunikationsformen Vertrauen und Sicherheit schaffen;
5. situationsspezifische Kommunikationseinschränkungen erkennen und geeignete konzeptgeleitete (digitale) Kommunikationsformen und -hilfsmittel auswählen und zielgerichtet einsetzen;
6. Betroffene sowie deren Familien-/Bezugssystem informieren, anleiten, beraten und schulen (methodische Kompetenz), um diese bedarfs- und bedürfnisspezifisch durch edukative Maßnahmen zu befähigen, ausgewählte pflegerische, medizinisch-diagnostische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen zu übernehmen und durchzuführen bzw. adaptive/funktionale Bewältigungsstrategien zu entwickeln;
7. Betroffene sowie deren Familien-/Bezugssystem mit komplexem medizinischem/pflegerischem Versorgungsbedarf in der Handhabung von apparativen Verfahren, Hilfsmitteln und Heilbehelfen sowie in der Verlaufsdokumentation anleiten, um diese zur selbstständigen Handhabung im Alltag zu befähigen;
8. sich mit der Situation von pflegenden Angehörigen auseinandersetzen und die Unterstützungsmöglichkeiten sowie die rechtlichen Bedingungen in diesem Bereich aufzeigen;
9. in der Beziehungsgestaltung die Grundsätze der Förderung in den unterschiedlichen Lebensphasen bzw. Entwicklungsstufen und der familienorientierten Betreuung berücksichtigen und umsetzen;
10. Unterstützungsbedarfe in der Beziehungsgestaltung, deren Auswirkungen auf das Familien-/Bezugssystem sowie auf die Lebens- und Alltagswelt feststellen sowie Vorlieben und Kompetenzen der betroffenen Person erheben und entsprechende Maßnahmen planen;
11. während der Pflegebeziehung Fürsorge und Zuwendung als protektive Faktoren für die Gesundheit einbringen, beziehungsfördernde und -gestaltende Maßnahmen auf Basis einer Verstehenshypothese ableiten und koordinieren;
12. sich mit sozialen Systemen, deren Interaktions- bzw. Verhaltensmustern und Wertvorstellungen auseinandersetzen, daraus Konsequenzen für die Kommunikation und die Beziehungsgestaltung ableiten und unterstützende soziale Maßnahmen in den Pflege- und Behandlungsprozess miteinbeziehen;
13. mit dem Fokus auf die besonderen Anforderungen im Spezialbereich Auszubildende begleiten, unterstützen und anleiten;
14. das pflegerische Handeln am Gesundheits- und Krankheitsverständnis der Betroffenen ausrichten, die Rolle des Familien-/Bezugssystems in Prävention und Gesundheitsförderung berücksichtigen sowie die Gesundheitskompetenz der Betroffenen fördern und mit Public-Health-orientierten pflegerischen Rollen setting- und zielgruppengerecht arbeiten;
15. Reaktionen von Betroffenen und deren Familien-/Bezugssystem auf Krisensituationen alters- und situationsspezifisch einschätzen und Maßnahmen in der jeweiligen Spezialisierung zur Unterstützung einer angemessenen Situationsbewältigung setzen sowie die Konsultation von Expertinnen und Experten des interprofessionellen Teams und weitere Maßnahmen veranlassen;
16. Entlastungs-, Kriseninterventions- und Deeskalationsgespräche führen, begleiten und evaluieren und dabei familiensystemische und entwicklungspsychologische Perspektiven einbeziehen;
17. die Interaktion und die Beziehungsprozesse innerhalb einer Patientinnen- und Patientengruppe fördern bzw. auf deren Beziehungsgestaltung einwirken.
2. Evidenzbasierte Praxis
1. den Fachbereich hinsichtlich spezifischer Forschungsthemen hinterfragen und sich systematisch mit fachspezifischen Fragestellungen im eigenen Praxisfeld auseinandersetzen;
2. auf Grundlage relevanter pflegewissenschaftlicher Modelle sowie Bezugswissenschaften in den Versorgungssituationen der Zielgruppe und deren Familien-/Bezugssystem handeln;
3. auf Basis von Fachwissen und eigener beruflicher klinischer Erfahrung die Themen Gesundheit und Krankheit reflektieren;
4. sich evidenzbasiert mit Gesundheitsförderung, Prävention und der Förderung der (digitalen) Gesundheitskompetenz auseinandersetzen – gemeinsam mit allen am Betreuungsprozess beteiligten Personen;
5. zielgruppen- und settingorientierte Pflegetheorien, -modelle, (integrative) Pflegekonzepte sowie Klassifikationssysteme im Rahmen des Pflegeprozesses umsetzen und entsprechend der individuellen Patientensituation in das pflegerische Handeln integrieren;
6. das pflegerische Handeln an der aktuellen Evidenzlage ausrichten, Handlungsoptionen ableiten, begründen und evaluieren;
7. an einschlägigen Pflegeforschungsprojekten mitwirken, evidenzbasiertes Fachwissen recherchieren und praxisrelevante Erkenntnisse ableiten;
8. die Qualität und Aktualität der pflegerischen Leistungserbringung im eigenen Praxisfeld auf Basis gegebener Referenzen und aktueller Evidenz reflektieren, Maßnahmenvorschläge einbringen und umsetzen;
9. Änderungsprozesse im eigenen Praxisfeld initiieren, begleiten und evaluieren;
10. bei der Entwicklung pflegerischer und medizinischer Standards sowie von Leitlinien zur Vermeidung umwelt- und klimabedingter Gesundheitsgefahren (z. B. Hitzewelle) und zur Verbesserung der Nachhaltigkeit im jeweiligen Setting mitwirken und dadurch zur Weiterentwicklung und Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Zielgruppe beitragen.
3. Fachliches Leadership
1. den Pflegeprozess einschließlich der Erstellung von individuumsbezogenen und psychosozialen Pflegediagnosen setting- und zielgruppenspezifisch unter Berücksichtigung von Umgebungsfaktoren und unter Einbindung des Familien-/Bezugssystems durchführen und evidenzbasiert begründen;
2. aus dem Behandlungs- und Pflegeprozess resultierende Faktoren, die sich nachteilig oder förderlich auf die Gesundheit der Betroffenen auswirken, antizipieren und altersentsprechende sowie lebensbiografisch angepasste entwicklungsfördernde Maßnahmen ableiten und setzen;
3. anhand von klinischen Daten und medizinischen Befunden die pflegerischen Implikationen erkennen und Konsequenzen für den Pflegeprozess ermitteln sowie Maßnahmen setzen;
4. die eigene Vorbildwirkung erkennen und sind in der Lage, die fachliche Mentorinnen- und Mentorenrolle im interprofessionellen Team für den Fachbereich zu übernehmen;
5. individuelle Pflegesituationen der Betroffenen sowie ihres Familien-/Bezugssystems einschätzen bzw. deren Risikobewertungen durchführen und auf Basis dessen über den pflegerischen Handlungsbedarf innerhalb des intraprofessionellen Teams entscheiden;
6. potenzielle Sicherheitsrisiken auf Organisationsebene anhand von einschlägigen Checklisten beurteilen, unter Verwendung standardisierter Instrumente dokumentieren, bei Bedarf entsprechende Veränderungen in der Organisation initiieren und mögliche Risikopotenziale erkennen, Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlern und zur Verbesserung der Patientensicherheit vorschlagen sowie Meldesysteme (z. B. CIRS, Never Events) nutzen;
7. Qualitäts-, Zufriedenheits-, Kostenimplikationen usw. in der laufenden Anpassung der Patientenversorgung und Pflege berücksichtigen.
4. Zusammenarbeit
1. auf Basis anerkannter Prinzipien zur interprofessionellen Zusammenarbeit patientinnen- und patientenzentriert im interprofessionellen Team zusammenarbeiten, die Zuständigkeit und Grenzen der jeweiligen Gesundheits- und (Sozial)Berufe erkennen und einhalten sowie sich verantwortungsvoll in das Team einbringen;
2. die Berufsbilder, Kompetenz- bzw. Tätigkeitsbereiche in der Pflege und anderer Gesundheitsberufe sowie die Aufgabenspektren der Spezialbereiche unterscheiden;
3. entsprechend dem (berufs)rechtlichen Rahmen im Bereich der Spezialisierung handeln und sind sich bewusst, dass die (Sub-)Delegation von Aufgaben aufgrund einer hohen Gefahrengeneigtheit und der Vulnerabilität der Zielgruppe einem besonderen Sorgfaltsmaßstab unterliegt;
4. einschätzen, wann Bedarf zur Heranziehung weiterer pflegerischer Expertise oder anderer Gesundheits- oder Sozialberufe besteht sowie allfällige unterstützende Maßnahmen aus dem Sozialbereich zielgruppen- und settingorientiert in den Versorgungsprozess einbeziehen;
5. Tagesstruktur entsprechend den Bedürfnissen der Betroffenen und ihres Familien-/Bezugssystems sowie der vorhandenen personellen Ressourcen unter Berücksichtigung der Anforderungen im interprofessionellen Team schaffen;
6. die Auswirkungen von Tagesstruktur und Tagesgestaltung auf die Lebensqualität analysieren und Konzepte im Sinne des Normalisierungsprinzips entwickeln;
7. mit den Methoden, Arbeitsweisen und Prinzipien des Case Care-Managements umgehen und sind in der Lage, die Anforderungen der unterschiedlichen Pflegesettings und der zielgruppenspezifischen Pflege sowie die Besonderheiten des extramuralen Bereichs zu erkennen und diese in den Diskurs einzubringen;
8. Anzeichen von Gewalteinwirkungen gegen die eigene Person oder gegen andere Personen erkennen, angemessen reagieren bzw. notwendige Schritte setzen und Strategien zur Vermeidung zukünftiger Vorfälle gemeinsam im interprofessionellen Team erarbeiten;
9. Anzeichen einer möglichen Misshandlung oder eines möglichen Missbrauchs (u.a. bei Gewalt gegen Frauen und Kinder im sozialen Umfeld und in der Familie) erkennen, dokumentieren und diese Information zielgerichtet weiterleiten bzw. im interprofessionellen Team bei der Erarbeitung einer sinnvollen Vorgehensweise für die betroffene Person mitwirken bzw. gegebenenfalls Anzeige erstatten;
10. sich im Zusammenhang mit der Umsetzung einer gewaltfreien Kommunikation in das interprofessionelle Team einbringen;
11. umwelt- und klimabedingte gesundheitliche Auswirkungen identifizieren und sind in der Lage, im intra- und interprofessionellen Team Maßnahmen zur Prävention umwelt- und klimabedingter Gesundheitsgefahren zu entwickeln und umzusetzen sowie Belastungen, die aufgrund von klimatischen Bedingungen vulnerable Personen betreffen, erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen;
12. im Rahmen interprofessioneller Entscheidungsfindungsprozesse gegebenenfalls eine Koordinationsfunktion im interprofessionellen Team übernehmen;
13. Strategien des Konfliktmanagements im interprofessionellen Team einsetzen, wenn spezielle Rollenkonflikte und Spannungen wahrgenommen werden;
14. multi- und intraprofessionelle Assessments und Fallbesprechungen initiieren und die Ergebnisse in den Pflegeprozess integrieren;
15. die eigene pflegerische Expertise bezüglich der Bedürfnisse und Bedarfe der Zielgruppe im intra- und interprofessionellen Team einbringen und darauf hinwirken, dass die daraus ableitbaren Maßnahmen im Behandlungs- und Betreuungsprozess umgesetzt werden;
16. erlebte sicherheitsgefährdende Situationen reflektieren und Strategien zur Prävention derartiger Situationen im interprofessionellen Team einbringen.
5. Ethische Entscheidungsfindung
1. auf Grundlage ethischer Prinzipien wie Würde, Autonomie und Verantwortung sowie des fachspezifischen rechtlichen Rahmens handeln;
2. den Status von vulnerablen Gruppen, die im Spezialbereich einen besonderen Bedarf bzw. individuelle Bedürfnisse aufweisen, auf Basis von relevantem nationalem und internationalem Recht reflektieren;
3. in der Praxis häufig auftretende ethische Problemstellungen und ethische Konflikte im beruflichen Handlungsfeld erkennen und diese anhand ethischer Prinzipien reflektieren sowie in diesem Rahmen Theorien zur Entscheidungsfindung anwenden;
4. sich mit der gesellschaftlichen und eigenen Grundhaltung gegenüber Menschen mit Behinderungen und anderen potentiell benachteiligten Gruppen auch unter dem Aspekt der Intersektionalität und den damit verknüpften ethischen Problemen auseinandersetzen;
5. die Interessen Betroffener und des (vulnerablen) Familien-/Bezugssystems in ethischen Entscheidungsprozessen im Rahmen des Behandlungs- und Betreuungsprozesses wahren und vertreten, auch im Sinne der Gewaltprävention und des Gewalt-, Kinder- bzw. Opferschutzes;
6. präventive Maßnahmen zur Reduktion eigener psychischer Belastungen im Rahmen der Berufsausübung einsetzen und notwendige Schritte einleiten;
7. kulturelle Diversität erkennen und bei interkulturellen Differenzen eine lösungsorientierte Haltung und eine Vermittlerrolle einnehmen;
8. die Würde und Autonomie von Menschen wahren, professionelle Nähe und Distanz wahrnehmen sowie das eigene Verhalten und Handeln mit Blick auf herausfordernde Situationen reflektieren und anpassen;
9. eine gestaltende Rolle für die ethisch reflektierte Diskussion und Entscheidungsfindung einnehmen;
10. ethisch komplexe Situationen erkennen, diese im interprofessionellen Team diskutieren und gegebenenfalls die Einbeziehung weiterer Expertinnen und Experten in den Prozess der Entscheidungsfindung anregen.
Anl. 1 GuK-SV 2026 · GuK-SV 2026 · Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialisierungsverordnung 2026
Anl. 1
…Anlage 1 Q U A L I F I K A T I O N S P R O F I L Spezialisierungsübergreifender erweiterter pflegerischer Teil (zu…
§ 3 Qualifikationsprofile – Höherqualifizierung
…§ 3. (1) Spezialisierungsausbildungen für zielgruppen- und settingspezifische Spezialisierungen haben den Erwerb der in dieser Verordnung festgelegten jeweiligen Qualifikationsprofile sicherzustellen. (2) Jedes Qualifikationsprofil hat jene Kompetenzen zu beinhalten…
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