§ 3
In Kraft seit 04. Januar 2025
Up-to-date
Das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ umfasst
1. 118 Unterrichtseinheiten (UE) theoretische Ausbildung, davon
a) 93 UE im Unterrichtsfach „Gesundheits- und Krankenpflege“ und
b) 25 UE im Unterrichtsfach „Einführung in die Arzneimittellehre“,
sowie
2. 48 Stunden praktische Ausbildung.
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