§ 39 Diplomprüfungsinhalt
In Kraft seit 19. Juni 1999
Up-to-date
Die Diplomprüfung setzt sich zusammen aus:
1. der schriftlichen Fachbereichsarbeit (§ 40),
2. der praktischen Diplomprüfung (§ 41) und
3. der mündlichen Diplomprüfung (§ 42).
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