§ 9 Monatswerte
In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date
Die Netzbetreiber haben jeweils für die Erhebungsperiode eines Kalendermonats die durchgeführten Versorgerwechsel getrennt nach Verbraucherkategorien und Größenklassen des Bezugs zu melden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden