§ 74 Gendergerechte Sprache
In Kraft seit 01. Januar 2023
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GSP-AV
Gliederung
3. Kapitel Projekt- und Sektormaßnahmen
1. Abschnitt Allgemeine Förderbedingungen
3. Unterabschnitt Auflagen
§ 74 Gendergerechte Sprache
Bei der Erstellung von Informations- und Kommunikationsmaterialien ist auf eine geschlechtergerechte und situationsadäquate Ausdrucksweise zu achten.
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