Die AMA hat eine Vorabprüfung der eingereichten Anträge mittels Gegenkontrolle der Antragsdaten durchzuführen und die Ergebnisse den Landwirten mitzuteilen.
Rückverweise
GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 45 Absehen von Verwaltungssanktionen
…gemäß § 38 – mit Ausnahme der in § 44 Abs. 3 geregelten Konstellation – oder 2. von Vorabprüfungen gemäß § 35, sofern eine entsprechende Korrektur vorgenommen wurde, festgestellt wurden, wird keine Verwaltungssanktion verhängt.…
§ 33 Einreichfristen des Mehrfachantrags
…2 genannten Termine sind folgende Änderungen zulässig: 1. Korrekturen, die sich als Folge des Flächenmonitorings gemäß § 38 oder von Vorabprüfungen gemäß § 35 ergeben, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information der AMA, 2. sofern der Begünstigte noch nicht auf einen Verstoß hingewiesen wurde oder von der…