GSP-AV
Gliederung
9. Kapitel Bestimmungen zu Sektormaßnahmen Wein
5. Abschnitt Absatzförderung auf Drittlandsmärkten (58-04)
§ 236 Ziele
Ziel der Absatzförderungsmaßnahmen auf Drittlandsmärkten ist die Förderung der Bekanntheit, des Images und des Absatzes von österreichischem Wein.
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