§ 203 Budgetverwaltung
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
§ 203 Budgetverwaltung — GSP-AV
Übersteigt das beantragte Mittelvolumen die Obergrenze gemäß Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/2115, ist für die Gewährung der Förderung der Zeitpunkt des Einlangens des Förderantrags maßgeblich.