GSP-AV
Gliederung
8. Kapitel Bestimmungen Sektormaßnahmen Obst und Gemüse
26. Abschnitt Krisenkommunikationsmaßnahmen (47-25)
§ 199 Förderfähige Kosten
Förderfähig sind Sachkosten und Personalkosten. Für Aktivitäten gemäß § 197 Z 2 gilt eine Kostenobergrenze von 15 000 €.
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