§ 196 Förderfähige Kosten
In Kraft seit 01. Januar 2023
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GSP-AV
Gliederung
8. Kapitel Bestimmungen Sektormaßnahmen Obst und Gemüse
25. Abschnitt Ernteversicherung (47-24)
§ 196 Förderfähige Kosten
Förderfähig sind Sachkosten und Personalkosten.
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