§ 191 Fördergegenstände
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
§ 191 Fördergegenstände — GSP-AV
Für die Förderung kommen Aktivitäten zur kostenlosen Verteilung von Obst und Gemüse an gemeinnützige Einrichtungen im Sinne der §§ 34 ff BAO in Betracht.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden