GSP-AV
Gliederung
8. Kapitel Bestimmungen Sektormaßnahmen Obst und Gemüse
23. Abschnitt Wiederbepflanzung von Obstplantagen nach obligatorischer Rodung (47-22)
§ 190 Förderfähige Kosten
Förderfähig sind Sachkosten, Investitionskosten und Personalkosten.
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